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Gaststudium und Seniorenstudium

Gaststudierende werden für einzelne Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der LMU immatrikuliert. Seniorenstudierende werden für das jeweils im Seniorenstudium angebotene Vorlesungsprogramm immatrikuliert.

Das Gaststudium und das Seniorenstudium sind gebührenpflichtig.

Gaststudierende u. Seniorenstudierende werden mit der Immatrikulation nicht Mitglied der Universität. Sie sind nicht berechtigt, an Prüfungen teilzunehmen.

Gaststudierende u. Seniorenstudierende bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie ordentlich Studierende, d.h. die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Informationen für beruflich Qualifizierte erhalten Sie hier: Hochschulzugang.

Ausnahmen bezüglich der Qualifikationsvoraussetzungen werden grundsätzlich nicht genehmigt, es sei denn, es handelt sich um hochbegabte Schülerinnen und Schüler, einer zu einer Hochschulreife führenden Schule.

Ausländische oder staatenlose Bewerber ohne deutsche Hochschulreife müssen ein Zeugnis vorlegen, das einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier:

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