Gaststudierende und Gaststudierende des Seniorenstudiums

Grundsätzliches

Gaststudierende werden für einzelne Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der LMU immatrikuliert. Gaststudierende, die Lehrveranstaltungen aus dem Vorlesungsprogramm des Zentrums Seniorenstudium wählen, werden als Gaststudierende des Seniorenstudiums immatrikuliert.

Das Studium für Gaststudierende und Gaststudierende des Seniorenstudiums ist gebührenpflichtig.

Gaststudierende und Gaststudierende des Seniorenstudiums sind nicht berechtigt an Prüfungen teilzunehmen.

Gaststudierende und Gaststudierende des Seniorenstudiums bedürfen grundsätzlich derselben Qualifikation wie ordentlich Studierende, d.h. die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Informationen für beruflich Qualifizierte erhalten Sie unter Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige.

Ausnahmen bezüglich der Qualifikationsvoraussetzungen werden grundsätzlich nicht genehmigt.

Ausländische oder staatenlose Bewerber ohne deutsche Hochschulreife müssen ein Zeugnis vorlegen, das einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Gaststudierende

Das ausgefüllte Antragsformular und die vorzulegenden Unterlagen für die Erstimmatrikulation lassen Sie der Studentenkanzlei - Sachgebiet 4 bitte per Post zukommen oder werfen Sie diese in den Hauspostbriefkasten am Haupteingang der LMU bis spätestens 21. März 2024 ein.

Gaststudierende wählen aus dem Online-Vorlesungsverzeichnis LSF Lehrveranstaltungen aus, für die sie sich immatrikulieren wollen. Die einzelnen Lehrveranstaltungen müssen mit der amtlichen Vorlesungsnummer und der Anzahl der Semesterwochenstunden sowohl in das Immatrikulationsformular als auch in das Ausweisformular eingetragen werden.

Immatrikulations- und Ausweisformular für die Erstimmatrikulation (PDF, 227 KB)

Bei der Erstimmatrikulation sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Immatrikulations- und Ausweisformular
  • Hochschulzugangsberechtigung in einfacher Kopie
  • ggf. Bescheinigung über den allgemeinen / fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass in einfacher Kopie
  • die Einverständniserklärung (PDF, 60 KB) der erziehungsberechtigten Person(en) zur Aufnahme eines Gaststudiums, sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde
Nach Überprüfung der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie einen vorläufigen Ausweis sowie ein Schreiben, in dem Ihnen Ihre Matrikelnummer, die Überweisungsmodalitäten und die Zahlfrist mitgeteilt werden, zugesandt.

Der postalisch zugesandte endgültige Ausweis berechtigt zum Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang der dort ausgewiesenen Anzahl von Gesamtsemesterwochenstunden entsprechend der von Ihnen überwiesenen Gebührenhöhe. In den postalisch zugesandten Ausweis müssen Sie unbedingt die amtliche Vorlesungsnummer sowie die jeweilige Anzahl der Semesterwochenstunden der bei der Erstimmatrikulation gewählten Lehrveranstaltungen eintragen. Der Ausweis muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben und beim Besuch der Lehrveranstaltungen als Nachweis immer mitgeführt werden.

Sie müssen lediglich einen form- und fristgerechten Antrag auf Rückmeldung durch Überweisung der gestaffelte Gebühr (die Höhe berechnet sich nach der Anzahl der belegten Semesterwochenstunden) unter Angabe Ihrer Matrikelnummer stellen. Ihren Ausweis erhalten Sie dann rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn postalisch von uns zugesandt.

Der postalisch zugesandte Ausweis berechtigt zum Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang der dort ausgewiesenen Anzahl von Gesamtsemesterwochenstunden entsprechend der von Ihnen überwiesenen Gebührenhöhe. In den postalisch zugesandten Ausweis müssen Sie unbedingt die amtliche Vorlesungsnummer sowie die jeweilige Anzahl der Semesterwochenstunden der gewählten Lehrveranstaltungen eintragen. Der Ausweis muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben und beim Besuch der Lehrveranstaltungen als Nachweis immer mitgeführt werden.

Die Frist für die Zahlung der Gebühren zur Rückmeldung der Gaststudierenden und der Gaststudierenden des Seniorenstudiums sowie zur Wiederimmatrikulation endet für das Sommersemester 2024 am 18. März 2024.

Wichtiger Hinweis zum Rückmeldeverfahren:
Aus technischen und organisatorischen Gründen gilt derzeit dieses Rückmeldeverfahren nur für Gaststudierende, die im Wintersemester 2023/24 als Gaststudierende an der LMU eingeschrieben sind.

Für Gaststudierende, die sich erstmalig an der Ludwig-Maximilians-Universität München als Gaststudierende immatrikuliert haben, sich aber für das darauf folgende Semester nicht rückmelden (z.B. weil sie ein oder mehrere Semester pausieren möchten) sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt erneut als Gaststudierende immatrikulieren möchten, gibt es analog zum Rückmeldeverfahren auch weiterhin ein automatisiertes Wiederimmatrikulationsverfahren:

Einen form- und fristgerechten Antrag auf Wiederimmatrikulation stellen Sie durch Überweisung der gestaffelten Gebühr (die Höhe berechnet sich nach der Anzahl der belegten Semesterwochenstunden) unter Angabe Ihrer Matrikelnummer. Auch bei der Wiederimmatrikulation erhalten Sie – wie bei der Rückmeldung – Ihren Ausweis rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn postalisch von uns zugesandt.

Der postalisch zugesandte Ausweis berechtigt zum Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang der dort ausgewiesenen Anzahl von Gesamtsemesterwochenstunden entsprechend der von Ihnen überwiesenen Gebührenhöhe. In den postalisch zugesandten Ausweis müssen Sie unbedingt die amtliche Vorlesungsnummer sowie die jeweilige Anzahl der Semesterwochenstunden der gewählten Lehrveranstaltungen eintragen. Der Ausweis muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben und beim Besuch der Lehrveranstaltungen als Nachweis immer mitgeführt werden.

Die Frist für die Zahlung der Gebühren zur Rückmeldung der Gaststudierenden und der Gaststudierenden des Seniorenstudiums sowie zur Wiederimmatrikulation endet für das Sommersemester 2024 am 18. März 2024.

Das hier vorgestellte Rückmelde- und Wiederimmatrikulationsverfahren gilt nicht für Personen,

  • die noch nie an der LMU eingeschrieben waren,
  • die sich als Seniorenstudierende für einzelne Lehrveranstaltungen oder als ordentlich Studierende immatrikulieren möchten.

Personen, für die das Rückmelde- bzw. Wiederimmatrikulationsverfahren nicht gilt, stellen bitte einen Antrag auf Erstimmatrikulation.
(vgl. Erstimmatrikulation)

Für Gaststudierende gelten folgende nach Anzahl der Semesterwochenstunden gestaffelten Gebühren:

  1. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt weniger als fünf Semesterwochenstunden: 100 €
  2. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt fünf bis acht Semesterwochenstunden: 200 €
  3. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt mehr als acht Semesterwochenstunden: 300 €

Die Gebühr ist in Höhe entsprechend der Gesamtsemesterwochenstunden der belegten Lehrveranstaltungen bei der Immatrikulation fällig. Die Information der Zahlungsmodalitäten erhalten Sie mit Ihrer Immatrikulation.

Die Gebühr ist Rahmen der Rückmeldung oder Wiederimmatrikulation unter Angabe des vorgegebenen Verwendungszwecks fristgerecht zu überweisen

Eine Rückerstattung der Gebühr ist weder ganz noch teilweise möglich. Eine Gebührenermäßigung oder -befreiung ist nicht vorgesehen.

Gaststudierende des Seniorenstudiums

Das ausgefüllte Antragsformular und die vorzulegenden Unterlagen für die Erstimmatrikulation lassen Sie der Studentenkanzlei - Sachgebiet 4 bitte per Post zukommen oder werfen Sie diese in den Hauspostbriefkasten am Haupteingang der LMU bis spätestens 21. März 2024 ein.

Gaststudierende des Seniorenstudiums wählen aus dem Vorlesungsverzeichnis des Zentrums Seniorenstudium Lehrveranstaltungen aus, für die sie sich immatrikulieren wollen. Die einzelnen Lehrveranstaltungen müssen mit der amtlichen 4-stellige Vorlesungsnummer und der Anzahl der Semesterwochenstunden sowohl in das Immatrikulationsformular als auch in das Ausweisformular eingetragen werden.

Immatrikulations- und Ausweisformular für die Erstimmatrikulation (PDF, 181 KB)

Bei der Erstimmatrikulation sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Immatrikulations- und Ausweisformular
  • Hochschulzugangsberechtigung in einfacher Kopie
  • ggf. Bescheinigung über den allgemeinen / fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass in einfacher Kopie

Nach Überprüfung der vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie einen vorläufigen Ausweis sowie ein Schreiben, in dem Ihnen Ihre Matrikelnummer, die Überweisungsmodalitäten und die Zahlfrist mitgeteilt werden, zugesandt.

Der postalisch zugesandte endgültige Ausweis berechtigt zum Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang der dort ausgewiesenen Anzahl von Gesamtsemesterwochenstunden entsprechend der von Ihnen überwiesenen Gebührenhöhe. In den postalisch zugesandten Ausweis müssen Sie unbedingt die amtliche 4-stellige Vorlesungsnummer sowie die jeweilige Anzahl der Semesterwochenstunden der bei der Erstimmatrikulation gewählten Lehrveranstaltungen eintragen. Der Ausweis muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben und beim Besuch der Lehrveranstaltungen als Nachweis immer mitgeführt werden.

Sie müssen lediglich einen form- und fristgerechten Antrag auf Rückmeldung durch Überweisung der gestaffelten Gebühr (die Höhe berechnet sich nach der Anzahl der belegten Semesterwochenstunden) unter Angabe Ihrer Matrikelnummer stellen. Ihren Ausweis erhalten Sie dann rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn postalisch von uns zugesandt.

Der postalisch zugesandte Ausweis berechtigt zum Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang der dort ausgewiesenen Anzahl von Gesamtsemesterwochenstunden entsprechend der von Ihnen überwiesenen Gebührenhöhe. In den postalisch zugesandten Ausweis müssen Sie unbedingt die amtliche 4-stellige Vorlesungsnummer sowie die jeweilige Anzahl der Semesterwochenstunden der gewählten Lehrveranstaltungen eintragen. Der Ausweis muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben und beim Besuch der Lehrveranstaltungen als Nachweis immer mitgeführt werden.

Die Frist für die Zahlung der Gebühren zur Rückmeldung der Gaststudierenden und der Gaststudierenden des Seniorenstudiums sowie zur Wiederimmatrikulation endet für das Sommersemester 2024 am 18. März 2024.

Wichtiger Hinweis zum Rückmeldeverfahren:
Aus technischen und organisatorischen Gründen gilt derzeit dieses Rückmeldeverfahren nur für Seniorenstudierende, die im Wintersemester 2023/24 als Gaststudierende des Seniorenstudiums an der LMU eingeschrieben sind.

Für Gaststudierende des Seniorenstudiums, die sich erstmalig an der Ludwig-Maximilians-Universität München als Gaststudierende des Seniorenstudiums immatrikuliert haben, sich aber für das darauf folgende Semester nicht rückmelden (z.B. weil sie ein oder mehrere Semester pausieren möchten) sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt erneut als Gaststudierende des Seniorenstudiums immatrikulieren möchten, gibt es analog zum Rückmeldeverfahren auch weiterhin ein automatisiertes Wiederimmatrikulationsverfahren:

Einen form- und fristgerechten Antrag auf Wiederimmatrikulation stellen Sie durch Überweisung der gestaffelten Gebühr (die Höhe berechnet sich nach der Anzahl der belegten Semesterwochenstunden) unter Angabe Ihrer Matrikelnummer.

Auch bei der Wiederimmatrikulation erhalten Sie – wie bei der Rückmeldung – Ihren Ausweis rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn postalisch von uns zugesandt.

Der postalisch zugesandte Ausweis berechtigt zum Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang der dort ausgewiesenen Anzahl von Gesamtsemesterwochenstunden entsprechend der von Ihnen überwiesenen Gebührenhöhe. In den postalisch zugesandten Ausweis müssen Sie unbedingt die amtliche 4-stellige Vorlesungsnummer sowie die jeweilige Anzahl der Semesterwochenstunden der gewählten Lehrveranstaltungen eintragen. Der Ausweis muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben und beim Besuch der Lehrveranstaltungen als Nachweis immer mitgeführt werden.

Die Frist für die Zahlung der Gebühren zur Rückmeldung der Gaststudierenden und der Gaststudierenden des Seniorenstudiums sowie zur Wiederimmatrikulation endet für das Sommersemester 2024 am 18. März 2024.

Das hier vorgestellte Rückmelde- und Wiederimmatrikulationsverfahren gilt nicht für Personen,

  • die noch nie an der LMU eingeschrieben waren,
  • die sich als Gasthörer für einzelne Lehrveranstaltungen oder als ordentlich Studierende immatrikulieren möchten.

Personen, für die das Rückmelde- bzw. Wiederimmatrikulationsverfahren nicht gilt, stellen bitte einen Antrag auf Erstimmatrikulation.
(vgl. Erstimmatrikulation)

Für Gaststudierende des Seniorenstudiums gelten folgende nach Anzahl der Semesterwochenstunden gestaffelte Gebühren:

  1. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt weniger als fünf Semesterwochenstunden: 100 €
  2. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt fünf bis acht Semesterwochenstunden: 200 €
  3. für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt mehr als acht Semesterwochenstunden: 300 €

Die Gebühr ist in Höhe entsprechend der Gesamtsemesterwochenstunden der belegten Lehrveranstaltungen bei der Immatrikulation fällig. Die Information der Zahlungsmodalitäten erhalten Sie mit Ihrer Immatrikulation.

Die Gebühr ist Rahmen der Rückmeldung oder Wiederimmatrikulation unter Angabe des vorgegebenen Verwendungszwecks fristgerecht zu überweisen.

Eine Rückerstattung der Gebühr ist weder ganz noch teilweise möglich. Eine Gebührenermäßigung oder -befreiung ist nicht vorgesehen.

Das Vorlesungsverzeichnis „Seniorenstudium“ erhalten Sie in der

  • Universitätsbuchhandlung Rupprecht, Amalienstr. 79,
  • Buchhandlung Lehmkuhl, Leopoldstr. 45,
  • Words'Worth Buchhandlung für englischsprachige Literatur, Schellingstr. 3

Die Schutzgebühr für das Vorlesungsverzeichnis „Seniorenstudium“ beträgt 2 €.

Weitere Informationen zum Seniorenstudium finden Sie auch auf den Internetseite des Zentrums Seniorenstudium.

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