Fachstudienberatung
Fachstudienberatung wird zu allen Fächern angeboten und erfolgt in der Regel von Dozentinnen und Dozenten des entsprechenden Studienfaches. Sie erhalten dort kompetente Auskunft zu gezielten Fragen nach Studieninhalten, Prüfungsanforderungen, Studienaufbau und konkreter Studienorganisation.
Ferner ist die Fachstudienberatung – in Zusammenarbeit mit den Prüfungsämtern – zuständig für die Anerkennung von Leistungen, die außerhalb des jeweiligen Studiengangs (in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität) erworben wurden.
In den unten aufgeführten Dokumenten finden Sie die den Fakultäten zugeordneten Fachstudienberatungen mit den jeweiligen Sprechstunden und die Ansprechpartner in Prüfungsangelegenheiten.
Die angegeben Fachstudienberatungen sind (soweit nicht anders angegeben) nur für die grundständigen Studiengänge des jeweiligen Faches zuständig. Die Fachstudienberatungen für Master- und Aufbaustudiengänge finden Sie bei Studienangebot unter Ansprechpartner oder auf den Seiten des jeweiligen Instituts.
- Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre (Fakultäten 3-5)
- Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin (Fakultäten 7-8)
- Mathematik, Informatik und Statistik, Physik, Chemie und Pharmazie, Biologie, Geowissenschaften (Fakultäten 16-20)
- Theologie, Geschichts- und Kunstwissenschaften,Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft,Psychologie und Pädagogik,Kulturwissenschaften, Sprach- und Literaturwissenschaften,Sozialwissenschaften (Fakultäten 1-2; 9-15)
- Lehramtsstudium