Stiften

Die Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Stiftungsgründung und das Stiftungsmanagement sind vielfältig. Stiftungen@LMU möchte für alle, die mit einer Stiftung die Forschung und Lehre nachhaltig unterstützen wollen, ein kompetenter und vertrauensvoller Partner sein.

Hände-Miteinander | www.pixabay.com/Comfreak

Stiften für Forschung und Lehre – wie geht das?

Stiftungen sind seit Jahrhunderten Institutionen, mit denen Menschen etwas unterstützen wollen. Die meisten wollen, über ihr eigenes Leben hinaus, langfristig etwas Positives und Nachhaltiges für die Gesellschaft bewirken.

Stiftungen widmen ihr Vermögen auf Dauer einem ganz bestimmten Zweck. Einmal gegründet, wird permanent an dem Ziel gearbeitet, den Stiftungszweck zu erfüllen.

Stiftungen an der LMU haben alle den Zweck die Forschung und Lehre sowie Studierende zu unterstützen. Hierzu können Sie einen wertvollen Beitrag leisten.

Am Anfang stellen sich folgende Fragen: Was ist eine Stiftung? Welches ist die geeignete Rechtsform für Ihre Stiftung?

Überblick über die Stiftungsformen

Die Zustiftung ist die einfachste Form des Stiftens. Von Zustiften spricht man, wenn sich jemand für einen bestimmten Zweck engagieren möchte und seine Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zuführen möchte, jedoch den Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung scheut. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungskapitals erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und somit ist eine nachhaltigere Verfolgung der Zwecke möglich.

Wenn Sie Ihre finanzielle Großzügigkeit in allen Details gestalten wollen, errichten Sie am besten eine eigene Stiftung. Mit der Satzung legen Sie den Namen, die Gremien und den individuellen Stiftungszweck fest. Soll es eine reine Förderstiftung sein, ist in der Regel eine sogenannte Treuhandstiftung ausreichend.

Möchten Sie sehr große Vermögenswerte einbringen oder gar eigene operative Projekte organisieren, so empfiehlt sich eine rechtsfähige Stiftung. Eine rechtl. selbstständige Stiftung des privaten Rechts i. S. des § 80 BGB wird durch staatliche Anerkennung eine rechtsfähige juristische Person und unterliegt der staatlichen Aufsicht.

Schneller helfen statt ewig wirken. In einer Verbrauchsstiftung legen Sie bereits in der Satzung fest, dass das Vermögen Ihrer Stiftung nach einer bestimmten Frist aufgebraucht werden soll. In diesem Fall werden sowohl die Zinserträge als auch das Vermögen selbst nach und nach für Ihre Projekte verwendet.

Neben den klassischen Stiftungsformen verwaltet Stiftungen@LMU auch sogenannte Stiftungsfonds. Sie möchten Ihrem Engagement einen Namen geben? Sie möchten die Wissenschaft und Forschung unterstützen? Sie scheuen sich aber vor den Formalitäten? Stiftungen@LMU kann für Sie ohne große Formalitäten, jedoch mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten, einen Stiftungsfonds errichten. Ihr Stiftungsfonds wird von Stiftungen@LMU wie eine eigene Stiftung verwaltet. Sie geben dem Stiftungsfonds Ihren eigenen Namen, wählen den Förderzweck aus und können den Fonds jederzeit aufstocken.

Gern überlegen wir mit Ihnen zusammen, wie Ihr Wunsch, Gutes zu tun, mit unserer Hilfe verwirklicht werden kann.

Informieren Sie sich über die bestehenden Stiftungsfonds an der LMU München.

  • Stiftungsfonds für das Rachel Carson Center for Environment and Society
  • Stiftungsfonds der Tierärztlichen Fakultät für das Prof. Cordula Poulsen Nautrup Ultraschalllabor
  • Stiftungsfonds der Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften für den Lehrstuhl Alte Geschichte
  • Stiftungsfonds der Fakultät für Kulturwissenschaften für die Vorderasiatische Archäologie (VAA)
  • Stiftungsfonds der Fakultät für Physik
  • Stiftungsfonds für das Zentrum Seniorenstudium
  • Stiftungsfonds der Volkswirtschaftlichen Fakultät für Predective People Analytics
  • Stiftungsfonds der Katholisch-Theologischen Fakultät für das Alumniwesen

Die Verwirklichung eines gemeinsamen Stifterwillens ist auch mithilfe eines eingetragenen Vereins (mind. 7 Personen) möglich, für den im stiftungsrechtlichen Sinn eine entsprechende Vereinssatzung ausgestaltet wird. Rechtsfähig wird der so entstandene Stiftungsverein durch die Eintragung ins Vereinsregister.

Bei den Stiftungskapitalgesellschaften wie der Stiftungs-GmbH und der Stiftungs-AG ist zur Errichtung keine staatliche Anerkennung nötig. Sie unterliegen rechtlich dem Gesellschaftsrecht, das auf die jeweilige Gesellschaftsform anwendbar ist. Es handelt sich hierbei um eine Organisationsstruktur, die die dauerhafte Bindung des Vermögens an den Stiftungszweck sicherstellen soll und dadurch Entscheidungen über die Verwendung der Gesellschaftsmittel für den Stiftungszweck ermöglichen.

Stiftungsformen auf einen Blick (PDF, 44 KB)

Der Weg zur richtigen Förderung an der LMU (PDF, 54 KB)

Sie möchten die Forschung und Lehre an der LMU unterstützen? Sie möchten mehr erfahren? Dann freuen wir uns, mit Ihnen darüber zu sprechen und für Sie die passende Lösung zu finden.

Wonach suchen Sie?