Beauftragte, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung

Beauftragte

Für zahlreiche besondere Aufgabengebiete jenseits der normalen Verwaltung hat die Universität Beauftragte:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Der behördliche Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät die Hochschulleitung und die Mitglieder der Universität hinsichtlich ihrer Pflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie nach allen übrigen Datenschutzvorschriften und überwacht deren Einhaltung.

Universitätsfrauenbeauftragte

Die Universitätsfrauenbeauftragte achtet auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende und unterstützt die Universität damit in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigung

Der oder die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung unterstützt die Universität bei ihrer Aufgabe, die besonderen Bedürfnisse von beeinträchtigten Studierenden bei der Gestaltung der Studienbedingungen zu berücksichtigen.

Beauftragte zur Vermeidung und Behebung von Konflikten

Konfliktbeauftragte für Professorinnen und Professoren sowie für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Konfliktbeauftragten beraten und unterstützen Betroffene, die eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte insbesondere wegen der Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen geltend machen, die aus der wissenschaftlichen Tätigkeit an der LMU resultieren. Auf Antrag des oder der Betroffenen unterbreiten die Konfliktbeauftragten einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise, nach Möglichkeit unter Mitwirkung der Person, von der nach Darstellung des oder der Betroffenen die Störung ausgeht.

Konfliktbeauftragter oder Konfliktbeauftragte für Studierende

Der oder die Konfliktbeauftragte berät und unterstützt Studierende, die eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte insbesondere durch diskriminierendes Verhalten aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch Mitglieder der LMU geltend machen.

Beauftragte für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft

Der oder die Beauftragte für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft berät als Vertrauensperson diejenigen, die ihn über ein konkret vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten von Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern der LMU informieren, und geht von sich aus einschlägigen konkreten Hinweisen nach.

Ordnung der LMU München zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (PDF, 188 KB)

Regulation of LMU München for Safeguarding Good Scientific Practice (PDF, 375 KB)

Personalrat

Der Personalrat an der LMU steht gemäß dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG)allen Beschäftigten als gewählte Interessenvertretung zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der Beschäftigten durch Beratung und Hilfe zu sozialen, baulichen und technischen Faktoren und stellt sicher, dass die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber beachtet werden.

Antidiskriminierungsbeauftragte

Die Beauftragten für Antidiskriminierung beraten zu Handlungsmöglichkeiten im Falle von Diskriminierung.

Wonach suchen Sie?