FAQs
1. Ich besitze zwei Staatsangehörigkeiten. Unter welcher kann ich mich bewerben/anmelden?
Besitzen Sie einen deutschen und einen ausländischen Pass, bewerben Sie sich immer unter Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit.
Gleiches gilt für den Sachverhalt EU-Pass/Nicht-EU-Pass: bei dieser Konstellation ist der EU-Pass maßgeblich.
2. Wenn ich zu Ihnen in die Sprechstunde kommen will, brauche ich einen Termin?
Feste Termine werden nicht vergeben. Bitte ziehen Sie im Vorraum – je nach Studienfach – eine entsprechende Wartenummer. Sie werden dann aufgerufen.
3. Bietet die LMU Deutschkurse an, wo ich bereits als Student eingeschrieben sein kann?
Nein. Wir haben in unseren Informationsblättern eine Reihe von Sprachkursen gelistet, geben aus Wettbewerbsgründen keine „Spezialempfehlung“ ab.
4. Ich habe ein abgeschlossenes Germanistikstudium aus dem Ausland. Muss ich trotzdem an der Deutschprüfung teilnehmen?
Ja. Ein abgeschlossenes Studium der deutschen Sprache im Ausland befreit nicht von der Sprachprüfung.
5. Ich habe einen Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle. Müssen meine Zeugnisse/Dokumente trotzdem übersetzt/eingereicht werden?
Ja. Dem Antrag auf Zulassung sind immer die Zeugnisse in der geforderten Form beizulegen.
6. Bietet die Universität einen „MBA“ an?
Nein, derzeit nicht. Bitte informieren Sie sich hier welche Masterstudiengänge im Bereich Betriebswirtschaftslehre an der Universität angeboten werden.
7. Kann ich an der Universität München einen grundständigen Studiengang wie englische Literaturwissenschaften/englische Sprachwissenschaft in Englisch studieren und mich deshalb ohne entsprechenden Deutschnachweis bewerben?
Für die grundständigen Studiengänge muss immer ein entsprechender Deutschnachweis dem Antrag auf Zulassung beigelegt werden.
8. Auf meinem Zulassungsbescheid ist ein Einschreibedatum genannt. Leider kann ich diesen Zeitrahmen nicht wahrnehmen. Was soll ich tun?
Bitte setzen Sie sich unbedingt mit uns in Verbindung. Termine außerhalb der Fristen bedürfen einer besonderen Genehmigung.
9. Ich bin an der LMU eingeschrieben, habe rechtzeitig meine Gebühren bezahlt und keine Papiere erhalten.
Bitte wenden Sie sich an die Studentenkanzlei, Sachgebiet 2. Öffnungszeiten und Telefon können Sie im Internet ersehen.
10. Ich habe eine Ablehnung erhalten und möchte meine Dokumente/Zeugnisse zurückbekommen. Was muss ich unternehmen?
Eingereichte Zeugnisse/Dokumente können Sie drei Monate nach Bewerbungsschluss in unserer Dienststelle abholen oder zugeschickt bekommen. Ansprechpartner Frau Engelberger, Telefon 2180-1360.


