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Nachweis der Deutschkenntnisse

Die Deutschkenntnisse müssen mit einem der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:

  • Abschlusszeugnis einer deutschen höheren Bildungseinrichtung (mindestens auf dem Niveau eines Gymnasiums, einer Fachhochschule, Hochschule)
  • Zeugnis über das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber an der Ludwig-Maximilians-Universität München (DSH 2).
    Mehr Infos: Deutschkurse bei der Universität München e.V.
  • das Goethe-Zertifikat C2: GDS des Goethe-Instituts (ab 2012)
  • das Kleine/Große Sprachdiplom oder ZOP des Goethe-Instituts (bis Ende 2011)
  • Sprachzeugnis der Kultusministerkonferenz der Länder der BRD, Stufe II (4x C1)
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts, München
  • Test Deutsch als Fremdsprache mit der Niveaustufe 4 in allen 4 Teilfertigkeiten. Falls eine Niveaustufe mit weniger als 4 Punkten bestanden wird, kann der Test nicht akzeptiert werden.

Bei der Bewerbung muss eines der folgenden Zeugnisse spätestens bis zum Bewerbungsschluss (15. Juli/15. Januar) vorgelegt werden. Nachreichungen sind nicht möglich!

Achtung Nicht-EU-Bürger bei der Bewerbung für ein zulassungsfreies Fach:

Für die Bewerbung um ein zulassungsfreies Fach muss die aktuelle Teilnahme eines Intensivdeutschkurses  nachgewiesen werden, mindestens auf der Niveaustufe B2 des europäischen Referenzrahmens (Achtung: Ohne diesen Nachweis wird Ihr Antrag abgelehnt!). Dieser Nachweis bestätigt den Ausbildungsstand, wenn die Sprachprüfung DSH erst noch abzulegen ist. Ein Universitätsstudium der deutschen Sprache im Ausland gilt nicht als Nachweis der Prüfung.


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