Studienbeitragsdarlehen
Ab dem Wintersemester 2013/14 werden keine Studienbeiträge mehr erhoben. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die aktuellen Informationen zur Rückmeldung unter www.lmu.de/rueckmeldung
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zum Wintersemester 2013/14 das Bayerische Studienbeitragsdarlehen eingestellt wird. Einen Antrag für das laufende Sommersemester 2013 können Sie noch bis 30.08.2013 stellen. Für Fragen stehen wir Ihnen zu den angegebenen Zeiten weiterhin gerne zur Verfügung.
Bis einschließlich Sommersemester 2013 gilt:
Zur sozialverträglichen Ausgestaltung der Studienbeiträge bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Studienbeitragsdarlehen an, das die Möglichkeit schafft, die Studienbeiträge zu finanzieren, und das erst nach dem Studium zurückgezahlt werden muss.
Für Studierende, die an der LMU München studienbeitragspflichtig sind und das Studienbeitragsdarlehen bei der KfW beantragen wollen, führt die
Studentenkanzlei - Frau Hanisch, Zi. 3 und Herr Tyroller, Zi. 8
die Feststellung der Darlehensberechtigung, die Legitimationsprüfung des Antragsstellers nach dem Geldwäschegesetz und die Weiterleitung des Antrags an die KfW durch.
Vorzulegende Unterlagen
Um das Bayerische Studienbeitragsdarlehen zu beantragen, müssen die Studierenden der LMU folgende Dokumente vorlegen:
- das vollständige, nicht unterschriebene Antragsformular/Darlehensangebot der KfW-Förderbank
- Die Unterschriften sind in Gegenwart des Sachbearbeiters der LMU zu leisten.
- eidesstattliche Versicherung
- amtliches Ausweisdokument, aus dem sich die Meldeanschrift ergibt (z.B. gültiger Personalausweis; auch gültiger Reisepass in Verbindung mit einer gültigen - nicht älter als drei Monate - Meldebestätigung),
- Nachweis über die Zahlung der Beiträge für das Studentenwerk in der jeweils fälligen Höhe und
- zwingend geeignete Nachweise (z.B. Studienbuch, Semesterdatenblätter, Studienzeitbescheinigung) über nach dem Wintersemester 2006/07 absolvierte Hochschulsemester und ggf. Urlaubssemester, wenn Sie in diesem Zeitraum nicht an der LMU immatrikuliert waren.
Zusätzlich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines sonstigen EWR-Staates haben, ist eines der folgenden Dokumente im Original vorzulegen:
- Nachweis über eine an einer deutschen Schule in der Bundesrepublik Deutschland erworbene Hochschulzugangsberechtigung.
- als Ehegatte eines/r Deutschen: Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz oder Heiratsurkunde.
- als Angehöriger eines EU-Bürgers oder eines Bürgers eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum: Aufenthaltserlaubnis EU/Aufenthaltskarte für Familienangehörige.
- Nachweis über den Status „Heimatloser Ausländer“.
- Nachweis darüber, dass Sie aufgrund völkerrechtlicher Abkommen Deutschen gleichgestellt sind.
Zusätzlich, wenn Sie noch minderjährig sind:
- die für die Darlehensaufnahme erforderliche Genehmigung des Familiengerichts gemäß §§ 107 i. V. m. 1643, 1822 Nr. 8 BGB sowie die Einwilligung des oder der Erziehungsberechtigten.
Alle Dokumente und Nachweise sind im Original vorzulegen.

