Tiermedizin (Staatsexamen)
Studiengang
| Studiengang: | Tiermedizin (Staatsexamen) |
|---|---|
| Abschluss: | Staatsexamen |
| Abschlussgrad: | - |
| Fachtyp: | Hauptfach |
| Studienform: | Grundständiges Studium mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss |
| Studienbeginn: | Das Studium kann nur im Wintersemester begonnen werden. |
| Regelstudienzeit: | 11 Fachsemester |
| Mindeststudienzeit: | 11 Fachsemester |
| Fakultät: |
Tierärztliche Fakultät
|
| Fächergruppe: |
Veterinärmedizin
|
| Beiträge: | Die Universität erhebt für das Studentenwerk München den Grundbeitrag in Höhe von 52 Euro sowie den Solidarbeitrag Semesterticket in Höhe von 59 Euro. Studienbeiträge werden ab dem Wintersemester 2013/14 nicht mehr erhoben. |
Bewerbung und Zulassung
| Formale Studienvoraussetzung: | Hochschulzugangsberechtigung |
|---|---|
| Zulassungs- voraussetzung: |
Besonderheit bei der Zulassung: Wer sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (vormals ZVS) für das 1. Fachsemester bewirbt und die Beteiligung am Auswahlverfahren an der LMU München beantragt, verbessert seine Zulassungschancen, wenn er der Stiftung für Hochschulzulassung eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Landwirt/in, Landwirtschaftl.-techn. Assistenten/in, Pferdewirt/in, Tierarzthelfer/in, Tiermed. Fachangestellten, Tierpfleger/in, Tierwirt/in oder Veterinärmed.-techn. Assistenten/in nachweist (durch beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses). In diesem Fall wird die Abiturdurchschnittsnote um 0,3 aufgebessert. Für diejenigen, die keine dieser Ausbildungen nachweisen, ist die Abiturdurchschnittsnote das einzige Auswahlkriterium in der Hochschulquote. |
| Zulassungsmodus 1. Semester: |
Zentrales Vergabeverfahren |
| Zulassungsmodus höheres Semester: |
Örtliche Zulassungsbeschränkung bis 9. Fachsemester |
| Eignungs- feststellungs- verfahren: |
Eine Eignungsprüfung ist nicht notwendig. |
| Link zum Fach: | http://www.vetmed.uni-muenchen.de |
Beschreibung des Studienfachs
Das tiermedizinische Studium soll dem Studierenden eine breit angelegte Grundausbildung vermitteln, die ihm den Eingang in die von Tierärzten wahrzunehmenden beruflichen Tätigkeiten und Pflichten ermöglicht. Im Vordergrund stehen dabei Aufgaben in der Bewahrung oder Wiederherstellung der Gesundheit und Verbesserung der Leistung der Haustiere und in der Überwachung der von Tieren stammenden Nahrungsmittel zum Schutze des Menschen.Studienaufbau / Module
In der Bundesrepublik Deutschland kann Tiermedizin an den Universitäten München, Gießen, Leipzig, an der FU Berlin sowie an der Tierärztlichen Hochschule Hannover studiert werden. Das Studium und seine Gliederung sind bundeseinheitlich in der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) geregelt. Es umfasst einen wissenschaftlich-theoretischen Studienteil von 4 ½ Jahren mit 3850 Stunden Pflichtlehr- und Wahlpflichtveranstaltungen sowie einen praktischen Studienteil von 1170 Stunden.Die Einzelheiten des Studiums, insbesondere der Zeitpunkt und die Form der Prüfungen, sowie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen sind in der Studienordnung geregelt.
Naturwissenschaftlicher Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum)
Die Prüfung umfasst die Fächer Physik, Chemie, Zoologie und Botanik. Zur Zulassung müssen Scheine in Chemie vorgelegt werden. Ferner hat der Studierende das Kleine Latinum oder die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Kurs Tiermedizinische Terminologie nachzuweisen.
Anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikum)
Die Prüfung umfasst die Fächer Anatomie, Histologie und Embryologie, Physiologie, Biochemie und Tierzucht und Genetik. Die Prüfungen sollten bis Ende des zweiten Studienjahres abgelegt werden. Zulassungsvoraussetzungen sind Scheine in Anatomie, Histologie, Physiologie, Biochemie, Tierzucht, sowie die Teilnahme an einer 70-stündigen Übung über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung auf einem Lehrgut und mindestens 84 Stunden an Wahlpflichtveranstaltungen.
Tierärztliche Prüfung
Die Tierärztliche Prüfung wird in mehreren Teilabschnitten abgelegt. Die Prüfungen werden mündlich, schriftlich, als multiple choice oder in kombinerten Formen abgelegt. Die Studienordnung sieht folgenden Prüfungsablauf vor (TP = Teilprüfung):
- Im 6. Semester: Klinische Propädeutik (TP I)
- Nach dem 6. Semester: Radiologie, Pharmakologie und Toxikologie, Innere Medizin (TP I), Klinische Propädeutik (TP II), Tierhaltung und Tierhygiene, Geflügelkrankheiten (TP I), Fleischhygiene (TP I), Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene (TP I)
- Nach dem 7. Semester: Arznei- und Betäubungsmittelrecht (TP I), Bakteriologie und Mykologie, Milchkunde (TP I), Parasitologie, Reproduktionsmedizin (TP I), Innere Medizin (TP II), Tierernährung, Virologie
- Während des 8. bzw. 9. Semesters: Arnzei- und Betäubungsmittelrecht (TP II)
- Im 11. Semester: Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie, Chirurgie und Anästhesiologie (TP I+II), Fleischhygiene (TP II), Geflügelkrankheiten (TP II), Gerichtliche Veterinärmedizin mit Berufs- und Standesrecht, Innere Medizin (TP III), Lebensmittelkunde einschl. Lebensmittelhygiene (TP II), Milchkunde (TP II), Reproduktionsmedizin (TP II), Tierschutz und Ethologie, Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie.
Studienablauf
Während des ersten bis siebten Fachsemesters finden die Lehrveranstaltungen während der Semester statt. Die Tierärztliche Fakultät veröffentlicht auf der Webseite ständig aktualisierte Stundenpläne. Im achten und neunten Fachsemester werden die Studierenden in Gruppen unterrichtet (klinische Rotation). Sie erhalten dazu einen individuellen Stundenplan der insgesamt 29 Wochen Unterrichtsveranstaltungen in sechs Blöcken und 23 Wochen vorlesungsfreie Zeit ausweist.
Praktische Ausbildung
Während des Studiums in der vorlesungsfreien Zeit sind folgende Praktika abzuleisten:
- 70 Stunden über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung: frühestens nach dem Vorphysikum,
- 150 Stunden in der kurativen Praxis einer Tierärztin, eines Tierarztes oder in einer unter tierärztlicher Leitung stehenden Tierklinik: frühestens nach dem Physikum,
- 75 Stunden in der Hygienekontrolle und Lebensmittelüberwachung und -untersuchung: frühestens nach dem fünften Semester,
- 100 Stunden in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung: diese sollten nach dem Pathologie/Lebensmittel/Tierschutz/AVO-Block der klinischen Rotation abgeleistet werden
- 75 Stunden im öffentlichen Veterinärwesen: frühestens nach dem vierten Semester
- 700 Stunden in der kurativen tierärztlichen Praxis, in einer unter tierärztlicher Leitung stehenden Tierklinik oder in einem Wahlpraktikum: frühestens nach dem erfolgreichen Abschluss der klinischen Rotation.
Approbation
Die Approbation erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde des Bundeslandes, in dem der 3. Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung absolviert wurde (in Bayern: Regierung von Oberbayern).
Tätigkeits- und Berufsfelder
Die Betätigungs- und Aufgabengebiete des Tierarztes sind weit gefächert und umfassen die Behandlung kranker Tiere, Geburtshilfe, Eingriffe zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Tiere (z.B. Sterilitätsbehandlung), Seuchenbekämpfung, künstliche Besamung, Beratung in der Tierzucht, insbesondere in Fragen der Fütterung, Pflege und Haltung von Tieren, Überwachung des Viehhandels und der Viehmärkte, Gesundheitskontrolle der Ein- und Ausfuhr von Tieren, Leitung und Verwaltung von Schlachthöfen, Fleischbeschau, Überwachung des Verkehrs mit Nahrungsmitteln tierischer Herkunft, technologische Beratung für deren einwandfreie Herstellung, pathologische, bakteriologische und parasitologische Untersuchungen von Tierkörpern, Organen etc., toxikologische Fachberatung in Tierversicherungen, Sachverständigentätigkeit vor Gericht, Fachberatung in der Arzneimittelproduktion und im -vertrieb und - nicht zuletzt - die wissenschaftliche Forschung und Lehrtätigkeit.Weiterführendes Studienangebot an der LMU
Voraussetzungen und Anforderungen
Fremdsprachenkenntnisse
Lateinkenntnisse oder Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Terminologiekurs der Fakultät
Unterrichtssprachen
Deutsch
Angebote zur Studienorientierung
- Zur Studienorientierung veranstaltet die LMU jedes Jahr im Februar ihren großen "Tag der offenen Tür".
www.lmu.de/tof - Jeweils zu Semesterbeginn werden von den jeweiligen Studiengängen- und fächern Einführungsveranstaltungen angeboten.
www.lmu.de/studienbeginn - Fachschaftsvertretung: www.derkabu.de
Ansprechpartner
Adresse des Fachs
Sprechstunden, Aushänge, Änderungen des Lehrangebots
Tierärztliche Fakultät
Veterinärstraße 13
80539 München
Internet: www.vetmed.uni-muenchen.de
Fachstudienberatung
Inhaltliche und spezifische Fragen des Studiums, Studienaufbau, Stundenplan, fachliche Schwerpunkte
Fachstudienberatung für bereits an der Tierärztlichen Fakultät immatrikulierte Studierende:
www.vetmed.uni-muenchen.de/studium/studienfach/fachstudienberat
Fachstudienberatung für noch nicht an der Tierärztlichen Fakultät immatrikulierte Studieninteressierte, insb. beruflich Qualifizierte:
Tierärztliche Fakultät
Studiensekretariat
Veterinärstraße 13 / Zimmer B104
Tel.: +49 (0) 89 / 2180-2503 oder -3578
Kontakt und Öffnungszeiten: www.vetmed.uni-muenchen.de/studium/stud_sekretar
Zentrale Studienberatung
Studienentscheidung, Studienwahl, Fächerangebot der LMU, Zulassung und Numerus Clausus, Fächerkombinationen, Studienorganisation, formale Fragen rund ums Studium
Ludwigstr 27/I, Zi. G 109 (Postanschrift: Geschwister-Scholl-Platz 1)
80539 München
Tel.: +49 (0) 89 / 2180-9000 (Mo-Do 09.00-16.00 Uhr, Fr 09.00-12.00 Uhr)
Fax: +49 (0) 89 / 2180-2967
Email-Kontakt: www.lmu.de/studienanfrage
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Di bis Do 13.00 - 16.00 Uhr
August: Mo bis Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Prüfungsamt
Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide
Prüfungsamt für Tiermedizin
Ludwig-Maximilians-Universität München
Prüfungsamt für Tiermedizin
Amalienstr. 52
80799 München
Sprechzeiten und Kontakt: http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/pruefungsaemter/08_tieraerztl/index.html
Stand: 03.08.2012