Lehramt Grundschule

Das Lehramt Grundschule richtet sein Hauptaugenmerk vor allem auf die spezifischen Bedingungen, Problembereiche und Konzeptionen des Lebens und Lernens, Erziehens und Unterrichtens in der Primarstufe des Schulsystems als der ersten Schule für alle Kinder.

Auf einen Blick

  • Studienbeginn: Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 7 Semester, mit Erweiterung 9 Semester
  • Mindeststudienzeit: 6 Semester
  • Höchststudiendauer: 12 Semester, bei Schulpsychologie als Unterrichtsfach 14 Semester

Aufbau des Studiengangs

Didaktik der Grundschule
- Grundschulpädagogik und -didaktik
- Didaktikfach 1
- Didaktikfach 2
- Didaktikfach 3
Unterrichtsfach
- Fachwissenschaft
- Fachdidaktik
Erziehungswissenschaftliches Studium
- Allgemeine Pädagogik
- Schulpädagogik
- Psychologie
Gesellschaftswissenschaften und Philosophie/Theologie
- Politik, Soziologie oder Volkskunde; Philosophie oder Theologie
Praktika
- Orientierungspraktikum
- Betriebspraktikum
- Schulpraktikum
- Studienbegleitende Praktika

Studium der Didaktik der Grundschule

Dieses Studienfach ist auf die spezifischen Bedingungen, Problembereiche und Konzeptionen des Lebens und Lernens, Erziehens und Unterrichtens in der Grundschule (in der Primarstufe des Schulsystems) als der „Ersten Schule für alle Kinder“ gerichtet. Es umfasst vier Studienbereiche. Neben der Grundschulpädagogik und -didaktik (36 ECTS-Punkte) werden drei Didaktikfächer (je 12 ECTS-Punkte) studiert.

Die Grundschulpädagogik und -didaktik enthält spezifische fächerübergreifende grundschulpädagogische Studien (Einführung der Kinder in das schulische Lernen, in den gemeinsamen Unterricht und in den neuen Lern- und Lebensort Grundschule) und grundschuldidaktische Studien (Schriftspracherwerb und Sachunterricht in der Grundschule). Die Lehrveranstaltungen werden von der Lehreinheit Grundschulpädagogik und -didaktik am Institut für Schul- und Unterrichtsforschung der Fakultät für Psychologie und Pädagogik angeboten.

Bei den Didaktikfächern der Grundschule steht die didaktische Auseinandersetzung mit den jeweiligen Aufgaben und Zielen, Themen und Inhalten, Methoden und Medien des Unterrichts im Vordergrund und nicht die jeweilige fachwissenschaftliche Grundlegung.

Studienplan für Didaktik der Grundschule:

Der Studienplan für Didaktik der Grundschule gibt Empfehlungen zum Studienverlauf mit Angaben zu den Lehrveranstaltungen und zu Semesterstundenplänen, zur Grundlagenliteratur und zu Prüfungen in den einzelnen Fachgebieten. Die Studienpläne für die Didaktikfächer finden Sie ebenfalls unter der Seite für Didaktik der Grundschule.

Basisqualifikationen

Studierende der Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Sport, Musik und Kunst jeweils einen Nachweis der Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen (LPO I 2008, §36 Abs 1). Weitere Informationen finden Sie in den FAQs des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (MZL).

Studium eines Unterrichtsfaches

Das Studium des Unterrichtsfachs (72 ECTS-Punkte) beinhaltet Anteile der jeweiligen Fachwissenschaft (die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Fachinhalten) sowie der Fachdidaktik (der Disziplin, die sich damit beschäftigt, wie die Fachinhalte in der Schule vermittelt werden). Der Freie Bereich dient der eigenen Schwerpunktsetzung. Er umfasst 6 ECTS-Punkte, die in der Fachwissenschaft und/oder Fachdidaktik erworben werden können.

Zur Auswahl stehen die Unterrichtsfächer Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Evangelische Religionslehre, Geographie, Geschichte, Katholische Religionslehre, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Schulpsychologie), Politik und Gesellschaft, und Sport. Für Schulpsychologie gelten besondere Bedingungen.
Bei der Wahl des Unterrichtsfaches und der drei Didaktikfächer ist zu beachten, dass ein Fach nur einmal gewählt werden kann und, dass die Fächer Deutsch und Mathematik sowie ein musisches Fach (Kunst, Musik oder Sport) in jedem Fall entweder als Unterrichts- oder Didaktikfach studiert werden müssen. Die Möglichkeiten der Kombinationen von Unterrichtsfach und Didaktikfächern finden Sie in der folgenden Tabelle.

Innerhalb des Studiums für ein Lehramt an Grundschulen müssen

  • ein Unterrichtsfach (aus den von der LPO I angebotenen Studienfächern) und
  • drei Didaktikfächer (im Wahlpflichtbereich des Studienfaches Didaktik der Grundschule)

ausgewählt werden.

Folgende Kombinationsmöglichkeiten werden an der LMU angeboten:

Suchen Sie sich zunächst ein Unterrichtsfach und wählen Sie dann in der entsprechenden Zeile die Didaktikfächer aus.

Unterrichtsfach
1. Didaktikfach2. Didaktikfach3. Didaktikfach
Biologie
Chemie
Deutsch als Zweitsprache
Englisch
Geographie
Geschichte
Physik
ev./kath. Religionslehre
Schulpsychologie(1)
Politik und Gesellschaft
DeutschMathematikKunst
Musik
Sport(4)
DeutschMathematikBiologie
Chemie
Geographie
Geschichte
Physik
ev./kath. Religionslehre
Politik und Gesellschaft
Kunst
Musik
Sport(4)
MathematikDeutschBiologie
Chemie
Deutsch als Zweitsprache
Geographie
Geschichte
Physik
ev./kath. Religionslehre
Politik und Gesellschaft
Kunst
Musik
Sport(4)
Kunst(2)
Musik(2,3)
Sport(2,4)
DeutschMathematikBiologie
Chemie
Deutsch als Zweitsprache
Geographie
Geschichte
Physik
ev./kath. Religionslehre
Politik und Gesellschaft

Erläuterungen zur Tabelle:

  1. Schulspychologie kann anstelle eines Unterrichtsfaches gewählt werden und ist dann zugleich auch Erweiterungsfach.
  2. Für diese drei musischen Unterrichtsfächer ist vor Studienbeginn eine Eignungsprüfung erforderlich!
  3. Das Unterrichtsfach Musik wird an der Hochschule für Musik angeboten.
  4. Das Studium des Unterrichts- und Didaktikfachs Sport erfolgt an der Technischen Universität München.

Beachten Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Fächerkombination, dass es für die spätere Anstellung im Schuldienst im Normalfall nicht auf die gewählten Fächer ankommt (anders als z.B. beim Lehramt an Gymnasien), da Sie bei Anstellung Klassenlehrer/-in sind und fast alle Fächer an der Grundschule unterrichten müssen. Die Grundlage einer späteren Übernahme in den Schuldienst ist Ihre Gesamtnote, die aus den Ergebnissen beider Staatsexamina ermittelt wird, die jeweils zu 50% zählen.

Erziehungswissenschaftliches Studium (EWS)

Das Erziehungswissenschaftliche Studium umfasst die Bereiche

  • Allgemeine Pädagogik (9 ECTS-Punkte),
  • Schulpädagogik (9 ECTS-Punkte) und
  • Psychologie (12 ECTS-Punkte).

Der Profilbereich (6 ECTS-Punkte) dient der Vertiefung bzw. eigenen Schwerpunktsetzung. Vgl. Sie hierzu auch die Übersichten zum EWS des Münchener Zentrum für Lehrerbildung.

Gesellschaftswissenschaften (GWS)

Darüber hinaus müssen insgesamt mindestens 9 ECTS-Punkte aus den Gesellschaftswissenschaften eingebracht werden, die aus Politikwissenschaft, Soziologie oder Volkskunde sowie Theologie oder Philosophie gewählt werden können.

Dabei sind mindestens 3 ECTS-Punkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie zu erbringen.

Bei Fächerverbindungen mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird, müssen mindestens 6 ECTS-Punkte aus dem Bereich Evangelische bzw. Katholische Theologie eingebracht werden.

Praktika

Schulpraktika

  1. ein Orientierungspraktikum (empfohlen vor Studienbeginn)
  2. ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, 6 ECTS-Punkte
  3. ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum, das sich auf die gewählten Fächer (und nicht auf ein die Erweiterung des Studiums begründendes Fach) bezieht, 3 ECTS-Punkte
  4. ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum, 3 ECTS-Punkte

Das drei - bis vierwöchige Orientierungspraktikum muss an mindestens 2 Schularten absolviert werden. Ab Studienbeginn zum SoSe 2023 muss mindestens eine Woche an einer Mittel- oder Förderschule abgeleistet werden.

Die Praktika b-d finden in speziellen hierfür geeigneten Schulen statt und sollen in die Erziehungs- und Unterrichtspraxis der Grundschule und der einzelnen Unterrichtsfächer einführen.

Die Praktika c und d können durch das Intensivpraktikum ersetzt werden. Nähere Informationen zu den Praktika und den entsprechenden Anmeldemodalitäten finden Sie beim Praktikumsamt für die Lehrämter an Grund- Haupt- und Förderschulen oder beim Kultusministerium.

Betriebspraktikum

Das Betriebspraktikum ist bis zum Hauptstudium in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abzuleisten und soll einen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln.

Tipp:
Nutzen Sie das Betriebspraktikum gezielt, um Möglichkeiten und Neigungen für die Berufswahl außerhalb der Schule zu entwickeln und berufliche Alternativen zu erwägen. Sie können das Praktikum in vier Blöcke zu je zwei Wochen aufteilen.

Hausarbeit und Punkteverteilung

Hausarbeit

Die schriftliche Hausarbeit ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften (oder ggf. interdisziplinär, vgl. LPO I § 29) anzufertigen.

Punkteverteilung im Studiengang Lehramt an Grundschulen

  • Unterrichtsfach 66 ECTS
  • Grundschulpädagogik und -didaktik 36 ECTS
  • Didaktikfächer je 12 ECTS
  • Erziehungswissenschaften (EWS) 36 ECTS
  • Gesellschaftswissenschaften und Theologie/Philosophie (GWS) 9 ECTS
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum 6 ECTS
  • Studienbegleitende fachdidaktische Praktika 6 ECTS
  • Freier Bereich (im Unterrichtsfach zu erbringen) 6 ECTS
  • Schriftliche Hausarbeit 12 ECTS
  • Gesamtpunktzahl 213 ECTS

Im Studiengang Lehramt an Grundschulen ist eine bestimmte, definierte Anzahl an Modulen zu absolvieren. Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die ein gemeinsames Lernziel vermitteln und mindestens eine integrierte Prüfungsleistung beinhalten.

Module können dabei aus ganz verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (z.B. Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit, etc.). Jede erfolgreich erbrachte Leistung wird mit einer vorher festgelegten Anzahl an „ECTS-Punkten“ (ECTS = European Credit Transfer System) honoriert, die im Laufe des Studiums addiert werden.

Für jeden Teilbereich eines Studiengangs ist eine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten zu erwerben. Insgesamt umfasst der Studiengang Lehramt an Grundschulen 213 ECTS-Punkte.

Der Freie Bereich dient der Schwerpunktsetzung innerhalb des Unterrichtsfachs. Hier können Sie im Umfang von 6 ECTS-Punkten Wahlpflichtmodule frei wählen.

Gegen Ende des Studiums ist eine Schriftliche Hausarbeit anzufertigen, in der Sie beweisen sollen, dass Sie selbständig wissenschaftlich arbeiten können. Mit der Hausarbeit erwirbt man 12 ECTS-Punkte.

Erweiterungsfächer

Ergänzend zu dem Unterrichtsfach und den drei Didaktikfächern kann das Studium des Lehramts an Grundschulen durch das Studium eines zusätzlichen Faches, des sogenannten Erweiterungsfaches, erweitert werden. Nach Erwerb der Lehramtsbefähigung, das heißt nach bestandener erster und zweiter Staatsprüfung, ist es ebenfalls möglich, ein Erweiterungsfach zu studieren.
Folgende Erweiterungsfächer kommen in Frage:

Grundständige Erweiterung

Die Prüfung in einem Erweiterungsfach kann unter Umständen die Chancen auf eine Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach der zweiten Staatsprüfung verbessern. Hier finden Sie nähere Informationen über die Berücksichtigung von Erweiterungsprüfungen bei der Einstellung in den staatlichen Schuldienst.

Nachträgliche Erweiterung

Folgende Erweiterungsfächer gelten als nachträgliche Erweiterung, was bedeutet, dass in diesen Erweiterungsfächern keine zweite Staatsprüfung abgelegt werden kann. Dennoch können diese Erweiterungsfächer parallel zum Lehramtsstudium studiert und die erste Staatsexamensprüfung darin abgelegt werden.

Hochschulzugang

Eignungsprüfung

Für die Unterrichtsfächer Kunst, Musik und Sport bestehen Eignungsprüfungen, für die Sie sich zu bestimmten Terminen bei den unten angegebenen Adressen anmelden müssen:

Zulassungsbeschränkungen

Das Unterrichtsfach Schulpsychologie ist zulassungsbeschränkt. Für dieses Fach müssen Sie sich bewerben. Ein Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli. Achtung: Wenn Sie sich für Schulpsychologie bewerben möchten, müssen Sie im Online-Bewerbungsantrag Schulpsychologie als Erweiterungsfach auswählen.

Unter Hochschulzugang finden Sie zusätzlich Informationen über die Bewerbungsmodalitäten. Den aktuellen Numerus Clausus aller zulassungsbeschränkten Fächer (Lehramt) finden Sie unter örtlich zulassungsbeschränkte Fächer

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss 15. Juli für das Wintersemester bzw. 15. Januar für das Sommersemester, ob für Ihren Wunschstudiengang kurzfristig eine Zulassungsbeschränkung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren eingeführt wurde!

Einschreibung

Wenn Sie nach erfolgreicher Bewerbung und/oder Eignungsprüfung über einen positiven Bescheid verfügen, können Sie sich einschreiben. In Fächer ohne Zulassungsbeschränkung bzw. Eignungsprüfung können Sie sich direkt einschreiben. Sie müssen dazu in jedem Fall zunächst einen Online-Immatrikulationsantrag stellen und danach die entsprechenden Unterlagen postalisch an die Studentenkanzlei schicken. Modalitäten, Termine und Informationen über benötigte Unterlagen finden Sie unter Hochschulzugang.

Teilstudium an anderen Hochschulen

Das Unterrichtsfach Musik ist an der Hochschule für Musik und Theater zu studieren, als Didaktikfach (Musikpädagogik) an der LMU. Sport wird von der TU München an der Fakultät für Sportwissenschaften angeboten.

Beachten Sie bitte, dass Sie sich für Sport bis spätestens 15. Juli mit einem Bescheid über die bestandene Eignungsprüfung bewerben müssen.

Wenn Sie als Unterrichtsfach Musik oder Sport studieren, müssen Sie sich sowohl an der LMU als auch an der jeweils anderen Hochschule immatrikulieren.

Für das Studium des Didaktikfachs Sport müssen Sie sich ebenfalls fristgerecht an der TUM bewerben und immatrikulieren. Die Fristen hierfür finden Sie bei der TU München.

Orientierungsphase Lehramt

Die O-Phase Lehramt ist unabdingbar für einen erfolgreichen Start ins Studium. Hier präsentieren sich alle Lehramtsfächer und Sie erfahren insbesondere, was Sie konkret im ersten Semester studieren müssen. Darüber hinaus haben Sie nach grundlegender Information zum Campus-Management-System (LSF), zum Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS) und zu Praktika Gelegenheit, die LMU, wichtige Institutionen, die Stadt München und insbesondere Ihre künftigen Kommilitoninnen und Kommilitonen ein wenig näher kennen zu lernen.

Alle Informationen zum Studienbeginn sind im Wegweiser des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (PDF, 94 KB)(MZL) kompakt auf eine Din-A4-Seite zusammengefasst. Außerdem gibt das MZL Empfehlungen vor Aufnahme eines Lehramtsstudiums (PDF, 1.487 KB).

Erste Staatsprüfung

Die Einführung der Module und der ECTS-Punkte bedeutet, dass sämtliche, während des Studiums erworbene Leistungen Auswirkungen auf den Studienerfolg und somit auf die Abschlussnote haben. Den Abschluss des Lehramtsstudiums bildet die erste Staatsprüfung, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums (40%) und aus dem ersten Staatsexamen (60%). Sobald die Anzahl von 213 ECTS-Punkten erreicht ist, kann man zum ersten Staatsexamen zugelassen werden. Sie besteht aus einer Reihe von schriftlichen und mündlichen (in den Fächern Musik, Kunst und Sport auch praktischen) Prüfungen, die die oben genannten Teile des Studiums des Lehramts an Grundschulen abdecken. Die Zahl der Prüfungen ist je nach Wahl des Unterrichtsfachs und der Didaktikfächer verschieden. Über die Frage, wie viele und welche Einzelprüfungen im Rahmen der ersten Staatsprüfung abzulegen sind, gibt die LPO I Auskunft. Die Prüfung im Fach Erziehungswissenschaften kann vorgezogen werden, muss also nicht gleichzeitig mit den Prüfungen in den übrigen Fächern abgelegt werden.

Freiversuch

Studierende, die die Erste Staatsprüfung nach spätestens sieben bzw. im Erweiterungsstudium mit Schulpsychologie nach neun Hochschulsemestern ablegen, haben die Möglichkeit zu einem risikofreien Prüfungsversuch. Dies bedeutet, dass die Prüfung bei Nichtbestehen als nicht abgelegt gewertet wird und dass sie zweimal (statt üblicherweise einmal) wiederholt werden kann. Hierbei werden allerdings auch die Semester mitgezählt, die nicht für das konkrete Fachstudium verwendet wurden (z.B. im Falle eines Studiengang- oder Fachwechsels).

Fremdsprachenkenntnisse

Alle Studierende, die Englisch nicht als Unterrichtsfach gewählt haben, müssen bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Die Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch und Geschichte erfordern zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse. Generell wird dringend empfohlen, die entsprechenden Sprachkenntnisse schon zu Beginn des Studiums zu erwerben. Die Definition dieser Kenntnisse und die möglichen Nachweise entnehmen Sie der Website des MZL.

Lehramtsbefähigung

Nach erfolgreichem Abschluss der ersten Lehramtsprüfung haben Sie die Möglichkeit, das Referendariat anzutreten. Dieser zweijährige praktische Vorbereitungsdienst, den Sie an Schulen ableisten, die vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestimmt werden, endet mit der zweiten Lehramtsprüfungs – der Befähigung, an öffentlichen und privaten Grundschulen zu unterrichten. Die Regelungen zum Vorbereitungsdienst und zum zweiten Staatsexamen sind in der LPO II enthalten. Die Einstellungschancen in den staatlichen Schuldienst sind bedingt durch die Gesamtnote aus den beiden Staatsexamina.

Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus können Sie Prognosen zum Lehrerbedarf in Bayern einsehen.

Kontakte

  • Studienfachberatungen und Einführungsveranstaltungen der einzelnen Institute:
    Die Studienfachberatungen des jeweiligen Unterrichtsfachs und der Teilgebiete des Erziehungswissenschaftlichen Studiums sind zuständig für alle Fragen, die spezielle fachliche Aspekte des Studiums betreffen (z.B. inhaltliche Fragen, Fragen der Studienorganisation im betreffenden Fach, Fragen zu den geforderten Leistungsnachweisen etc.). Auch wenn Sie ein Erweiterungsfach studieren möchten, sollten Sie unbedingt die Studienfachberatung in Anspruch nehmen.
    Übersicht Fachstudienberatung Lehramt
  • Hochschule für Musik und Theater, Arcisstr. 12, 80333 München
  • Technische Universität, TUM School of Education, Marsstraße 20-22, 80335 München

Weiterführende Weblinks

  • Infos zum Studienbeginn (MZL)
  • FAQ zum Lehramt
  • Fachstudienberatung
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Begabtenförderung für Lehramtsstudierende
  • Informationsmaterialien und kommentierte Vorlesungsverzeichnisse zu einzelnen Fächern:
    Sie enthalten wichtige Informationen zu Studienaufbau, Abfolge von Leistungsnachweisen, Inhalten von Lehrveranstaltungen und einführende Literatur usw. Erkundigen Sie sich bei den Instituten nach solchen Materialien.
  • Prüfungs- und Studienordnungen für die einzelnen Fächer im Rahmen der Lehramtsstudiengänge an der LMU München:
    Sie informieren über den Aufbau des Studiums, die Studienziele und -inhalte, den Umfang des Studiums, die zu besuchenden Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sowie die zu erbringenden Leistungsnachweise.
  • Lehramtsprüfungsordnung I 2008 (LPO I): Sie stellt die wichtigste rechtliche Grundlage des Lehramtsstudiums dar. Für die Studierenden ist vor allem der für jedes Fach bzw. Fächergruppe angeführte Katalog der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen (ECTS-Punkte), der inhaltlichen Prüfungsanforderungen und der Prüfungsteile der ersten Staatsprüfung von Interesse.

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