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FAQ

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Wie sind die Studiengänge an der Ludwig-Maximilians-Universität unterteilt?

Bei den Studiengängen wird unterteilt in:

  • Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengängen für 1. Fachsemester
  • Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengängen
  • Studiengänge mit Eignungsfeststellungsprüfung
  • Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (freie Studiengänge)
    • Aufbaustudiengänge
    • Promotionsstudiengänge
    • Erweiterungsprüfung (LA)
    • Ergänzungsprüfung

Welche Studiengänge sind bundesweit zulassungsbeschränkt?

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge im 1. Fachsemester, die an der LMU angeboten werden, sind: Humanmedizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin.

Kann ich mich für diese Studiengänge einfach einschreiben?

Nein, für diese Studiengänge ist eine Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (vormals ZVS) erforderlich.

  • Was ist die Stiftung für Hochschulzulassung (vormals ZVS)?
  • Die Stiftung für Hochschulzulassung (vormals ZVS) ist Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen mit Sitz in Dortmund.
  • Wie bewerbe ich mich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (vormals ZVS)?
  • Sie können sich über Stiftung für Hochschulzulassung (vormals ZVS) online bewerben!

  • Wie sind die Auswahlkriterien bei der Stiftung für Hochschulzulassung (vormals ZVS)?
  • Nähere Informationen zu den Auswahlkriterien entnehmen Sie bitte der Stiftung für Hochschulzulassung (vormals ZVS)-Info.

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Wie bewerbe ich mich für ein örtlich zulassungsbeschränktes Studienfach?

Wenn Sie deutscher Staatsangehöriger, Bildungsinländer oder EU/EWR-Bürger sind, können Sie sich online unter Studienplatzbewerbung bewerben.

  • Wie soll ich mich als ausländischer Staatsbürger aus einem nicht EU/EWR-Mitgliedsland (kein Bildungsinländer) für ein örtlich zulassungsbeschränktes Studienfach bewerben?
    Bitte wenden Sie sich an das Referat für Internationale Angelegenheiten.
  • Im Zulassungsverfahren für höhere Semester wird zwischen Ortswechslern und Quereinsteigern unterschieden.
  • Ortswechsler sind Bewerber, die für den gewünschten Studiengang an einer Hochschule im Bundesgebiet ordentlich eingeschrieben sind oder waren.
  • Quereinsteiger sind Bewerber, die sich aufgrund anrechenbarer Studienleistungen bewerben oder den Studiengang, für den sie sich bewerben, bisher nur im Ausland studiert haben.
    Die Anrechnung der für die Immatrikulation relevanten Semester erfolgt über das für Sie zuständige Prüfungsamt der Ludwig-Maximilians-Universität.
  • Kann ich mir einen mir zugewiesenen Studienplatz für nächstes Semester reservieren?
    Bitte beachten Sie auch, dass die Bewerbung jedes Semester erneut erfolgen muss - eine "Reservierung" von zugeteilten Studienplätzen aus dem letzten Zulassungsverfahren, die nicht angenommen wurden, ist nicht möglich.

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Was muss ich bei Studiengängen mit Eignungsfeststellungsprüfung beachten?

Bei diesen Studiengängen ist eine Eignungsfeststellungsprüfung erfolgreich zu absolvieren. Dazu müssen Sie sich zunächst form- und fristgerecht bei den jeweiligen Instituten, Departments bzw. Fakultäten zum Eignungstest anmelden.

Erfolgt die Immatrikulation dann beim jeweiligen Institut?

Nein, die Immatrikulation erfolgt nach bestandener Eignungsfeststellungsprüfung zum Einschreibtermin ausschließlich durch den  Hochschulzugang der LMU.

  • Für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (freie Studiengänge) genügt eine form- und fristgerechte Einschreibung.
    Eine Bewerbung ist daher nicht notwendig. Hierzu zählen auch:
    Aufbau-/Promotions-/Erweiterungs- und Ergänzungsstudiengänge.

Welche freien Studiengänge gibt es?

Hierzu erhalten Sie Informationen bei der Zentralen Studienberatung.

Wer sind Bildungsinländer?

Bildungsinländer sind ausländische Staatsbürger oder Staatenlose mit einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung bzw. mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule.

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Ich bin deutscher Staatsangehöriger, aber habe meine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben. Wird mir das anerkannt?

Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehöriger, welche im Ausland erworben wurden, müssen von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkannt werden (ausgenommen sind Zeugnisse über die allgemeine Hochschulreife, die an einer deutschen Schule im Ausland erworben wurden).

Zuständige Stellen:

  • Wohnsitz im Freistaat Bayern:
    Zeugnisanerkennungsstelle,
    Pündterplatz 5, 80803 München
    Tel.: (089) 383849-0
  • Wohnsitz in einem anderen Bundesland:
    Das Kultusministerium dieses Landes oder die von ihm beauftragte Stelle.
  • Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland:
    Bezirksregierung Düsseldorf,
    Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle,
    Georg-Glock-Str. 4, 40474 Düsseldorf

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Wann sind die Einschreibtermine?

Die Fristen für die Einschreibung werden für jedes Semester neu festgelegt und sind der amtlichen Bekanntmachung oder unter Termine zu entnehmen!

Welche Unterlagen muss ich zur Immatrikulation mitbringen?

Grundlegende Unterlagen, die alle Antragsteller benötigen (55 KB)

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