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Online-Einschreibung (Wichtige Hinweise!)

Wenn Sie bereits an der LMU immatrikuliert sind, ist hierfür keine Online-Immatrikulation notwendig! Wenden Sie sich für einen Studiengangwechsel an die Studentenkanzlei (Sachgebiet 2).

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie noch nie an der LMU eingeschrieben waren, sind zunächst keine Zahlungen vor der persönlichen Immatrikulation vorzunehmen. Eine schriftliche Zahlungsaufforderung erhalten Sie bei Ihrer persönlichen Immatrikulation!

Wenn Sie schon einmal an der LMU eingeschrieben waren, sind die Beiträge gemäß Art. 71 und Art. 95 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) für das Sommersemester 2012 in Höhe von 542,- Euro (42,- Euro Grundbeitrag, 500,- Euro Studienbeitrag) vor der persönlichen Immatrikulation in der Zahlstelle der LMU, Leopoldstr. 3, 1. Stock, Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet, unter Angabe Ihrer LMU-Matrikelnummer in bar einzuzahlen.
Welche Studierende nicht studienbeitragspflichtig sind, erfahren Sie hier.
Informationen zur Befreiung von der Studienbeitragspflicht auf Antrag finden Sie hier.

1. Lehramtsstudiengänge:

a) Höhere Fachsemester im modularisierten Lehramtsstudium:

Studierende in Lehramtsstudiengängen, welche an einer außerbayerischen Hochschule immatrikuliert sind oder an einer anderen bayerischen Universität im modularisierten Lehramtsstudium eingeschrieben sind und an die Ludwig-Maximilians-Universität wechseln möchten, um das modularisierte Lehramtsstudium in einem höheren Fachsemester fortzusetzen, benötigen jeweils einen Semesteranrechnungsbescheid für das erziehungswissenschaftliche Studium (alle Schularten) und für jedes Unterrichtsfach ihrer Fächerkombination (Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Realschulen) bzw. für ihr Unterrichtsfach (Lehramt an Hauptschulen, Lehramt an Grundschulen). Zum SoSe 2012 ist das Weiterstudium in höherem Fachsemester des modularisierten Lehramtsstudiums aber in keinem höheren als dem 4. Fachsemester möglich. Falls in einem der Bereiche noch keine anrechenbaren Leistungen vorliegen, können Sie das Studium auch in für die einzelnen Bereiche voneinander abweichenden Fachsemestern fortsetzen. Wegen des Semesteranrechnungsbescheids für die Unterrichtsfächer wenden Sie sich bitte an das für das jeweilige Fach zuständige  Prüfungsamt nicht an die Außenstelle des Prüfungsamts für Lehrämter an öffentlichen Schulen!), wegen des Semesteranrechnungsbescheides für das erziehungswissenschaftliche Studium an das PAGS.
Für einen Anrechnungsbescheid auf die Didaktikkombinationen im Rahmen eines modularisierten Lehramtsstudiums auf Lehramt an Grundschulen oder an Hauptschulen wenden Sie sich bitte ebenfalls an das PAGS.

b) Höhere Fachsemester im nicht modularisierten Lehramtsstudium (auslaufend):

Studierende in Lehramtsstudiengängen, welche an einer außerbayerischen Hochschule immatrikuliert sind oder an einer anderen bayerischen Universität im modularisierten Lehramtsstudium eingeschrieben sind und an die Ludwig-Maximilians-Universität wechseln möchten, um das Lehramtsstudium in einem höheren Fachsemester des auslaufenden nicht modularisierten Lehramtsstudiengangs fortzusetzen, benötigen von der Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen einen einheitlichen Semesteranrechnungsbescheid für ihre Fächerkombination. Zum SoSe 2012 ist das Weiterstudium in höherem Fachsemester des nicht modularisierten Lehramtsstudiums aber nur noch im 6. oder einem höheren Fachsemester möglich. Studierende der Akademie der Bildenden Künste München und der Hochschule für Musik und Theater München, welche sich für das nicht modularisierte erziehungswissenschaftliche Studium an der LMU immatrikulieren möchten, müssen sich ebenfalls an die Außenstelle des Prüfungsamtes für Lehrämter an öffentlichen Schulen wegen der Ausstellung eines Semesteranrechnungsbescheides wenden.

2. Bachelorstudiengänge:

Studierende in Bachelorstudiengängen, welche ein Bachelorhauptfach und/oder Bachelornebenfach in einem höheren Fachsemester an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München fortsetzen möchten, müssen grundsätzlich einen Semesteranrechnungsbescheid vom zuständigen Prüfungsamt der LMU bei der persönlichen Immatrikulation vorlegen.

3. Alle Studiengänge:

Für bundesweit (Stiftung für Hochschulzulassung (vormals ZVS) und örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (LMU) ist ein Zulassungsbescheid erforderlich. Wenn Sie einen Studiengang mit Eignungsfeststellungsprüfung aufnehmen möchten, benötigen Sie den Bescheid über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung. Welche Studiengänge zulassungsbeschränkt sind bzw. eine  Eignungsfeststellungsprüfung voraussetzen, erfahren Sie unter Studienangebot.

Grundsätzlich sind akademische Vor- bzw. Zwischenprüfungen und teilweise staatliche Zwischenprüfungen (z. B. Staatsexamen Rechtswissenschaft), welche Sie an einer anderen inländischen Hochschule erworben haben, vom zuständigen Prüfungsamt der LMU als gleichwertig anzuerkennen. Dies gilt nur für Studiengänge, welche Sie an der LMU fortsetzen möchten. Eine schriftliche Bescheinigung über die Anerkennung der Vor- bzw. Zwischenprüfung ist bei der persönlichen Immatrikulation im Original und in Kopie vorzulegen. Bei staatlichen Zwischenprüfungen, für die Prüfungsordnung bundesweit gilt (z. B. Staatsexamen Medizin, Staatsexamen Zahnmedizin), ist keine Anerkennung erforderlich. Studienzeiten und Prüfungen eines im Ausland betriebenen Studiums bzw. eines im Inland betriebenen verwandten Studiums sind vom zuständigen Prüfungsamt anzurechnen.

zum Hinweisblatt…

Verantwortlich für den Inhalt: III.2