Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
Die Ludwig-Maximilians-Universität München bietet unter Studien- und Lehrangebot eine Vielzahl von Studienfächern mit der jeweiligen Zuordnung zu den Studiengängen (d.h. Abschlußarten) an. Auf den Seiten Beratung & Service finden Sie kompetente Ansprechpartner, wenn Sie Fragen zu Studiengangwahl, Studienfachkombinationen, Studienverlaufsplanung etc. haben. Zu den einzelnen Studienfächern und -gängen und -inhalten erhalten Sie eingehende Beratung bei den Fachstudienberatern der jeweiligen Fakultät.
Wenn Sie sich für einen bestimmten Studiengang interessieren, informieren Sie sich vorab ausführlich und nehmen Sie das Beratungsangebot an der LMU wahr.
Allgemeines zur Zulassung
Bevor Sie Ihr Studium in einem bestimmten Studiengang aufnehmen können, müssen Sie für diesen Studiengang immatrikuliert werden. Die Studiengänge werden in drei Kategorien eingeteilt:
- Nicht zulassungsbeschränkte Studienfächer und -gänge
- Studienfächer und -gänge mit Eignungsfeststellungsverfahren
- Zulassungsbeschränkte Studienfächer und -gänge
Klären Sie zunächst unter Studiengänge und -fächer, welcher dieser drei Gruppen der von Ihnen gewünschte Studiengang zugeordnet ist, und kehren Sie danach auf diese Seite zurück.
Zulassung und Immatrikulation
Um alle notwendigen Informationen hinsichtlich Zuständigkeiten, Zulassungsverfahren (Online-Bewerbung, Antragsformulare) und Online-Immatrikulation (Online-Immatrikulation) zu erhalten, wählen Sie im folgenden aus, zu welcher der genannten Personengruppen Sie gehören:
- Deutsche und Bildungsinländer: D.h. Sie sind deutscher Staatsbürger oder Sie sind ausländischer Staatsbürger oder Staatenloser und haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung (also Abitur, fachgebundene Hochschulreife, etc.) in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben.
- EU/EWR-Bürger: D.h. Sie sind ausländischer Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der EU oder EWR und haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland und nicht an einer deutschen Auslandsschule erworben.
- Nicht EU-Bürger: D.h. Sie sind Staatsbürger eines Staates, der nicht der EU oder EWR angehört und haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland und nicht an einer deutschen Auslandsschule erworben.
