Studiengänge mit Eignungsprüfung

Eignungsprüfung

Bei künstlerischen oder musikalischen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine dem gewählten Studiengang entsprechende Begabung und Eignung durch das Bestehen einer Eignungsprüfung nachzuweisen.

Die Eignungsprüfung wird von der jeweiligen Einrichtung (Institut, Department, Fakultät) durchgeführt, an der der Studiengang angesiedelt ist!

Die Eignungsprüfung besteht bei künstlerischen Studiengängen in der Regel aus der Einreichung einer Mappe mit eigenen Werken und einer praktischen Prüfung oder anderen Prüfungsformen, bei musikalischen Studiengängen um jeweils angepasste Prüfungsformen. Detailinformationen, wie Termine und Anforderungen der jeweiligen Eignungsprüfung, finden Sie auf den Webseiten der betreffenden Einrichtung.

Die Eignungsprüfung ersetzt nicht die Immatrikulation – sie ist bei den betreffenden Studiengängen vielmehr Voraussetzung zur Immatrikulation. Die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsprüfung ist bei der Immatrikulation (bzw. beim Fachwechsel) in den betreffenden Studiengang durch Einsenden eines Bescheids nachzuweisen.

Haupt- und Nebenfächer

Bitte beachten Sie: Sollte Ihr Studiengang aus einer Kombination von mehreren Fächern bestehen (z.B. Haupt- und Nebenfach), so suchen Sie unbedingt auch die Studiengangseite des gewünschten weiteren Faches bzw. Nebenfachs auf und klicken Sie auch dort auf „Studienplatz“. Die Zugangswege zu den Studienfächern einer Kombination können unterschiedlich sein.

Wo und wie kommen Sie zu Ihrem Studienplatz?

Informieren Sie sich bei der Einrichtung, die den Studiengang durchführt, über die Eignungsprüfung und nehmen Sie form- und fristgerecht daran teil (siehe oben).

Bitte lesen Sie zusätzlich die folgenden Erläuterungen sorgfältig durch. Wählen Sie die für Sie zutreffende Kategorie, um Informationen über die weiter erforderlichen Schritte zu erhalten:

Deutsche Staatsangehörige (auch bei Doppelstaatsangehörigkeit!) wählen bitte stets die Kategorie „Deutsche und Bildungsinländer“, auch wenn sie ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben (auch International Baccalaureate).

Ausländische Staatsangehörige wählen bitte die Kategorie „Deutsche und Bildungsinländer“, wenn sie ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben. Dasselbe gilt, wenn sie nach Erwerb eines Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses an einer deutschen Universität oder Fachhochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Abschlüsse Bachelor, Staatsexamen) ein fachlich darauf aufbauendes weiterführendes Studium an der LMU (Abschluss Master) oder ein neues grundständiges Studium anschließen möchten.

Hinweis: Wer als ausländischer Staatsangehöriger nach im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Universität oder Fachhochschule einen Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern erfolgreich abgeschlossen hat, ist Bildungsinländer bzw. Bildungsinländerin.

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Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern) oder der EWR-Mitgliedstaaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) wählen bitte die Kategorie „EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürger“.

Das gilt auch bei Doppelstaatsangehörigkeit mit einem Nicht-EU-/EWR-Mitgliedsstaat und auch dann, wenn nach im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung und Erwerb eines Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses an einer deutschen Universität oder Fachhochschule (Regelstudienzeit weniger als 6 Semester) an der LMU ein zweites, fachlich nicht auf diesen Abschluss aufbauendes Studium angeschlossen wird.

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Alle anderen ausländischen Staatsangehörigen wählen bitte die Kategorie „Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger“. Auch für sie gilt diese Kategorie, wenn nach im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung und Erwerb eines Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses an einer deutschen Universität oder Fachhochschule (Regelstudienzeit weniger als 6 Semester) an der LMU ein zweites, fachlich nicht auf diesen Abschluss aufbauendes Studium angeschlossen wird.

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