Ortswechsel und Quereinstieg
Es ist natürlich denkbar, dass Sie ein Studium an der LMU in einem höheren Fachsemester aufnehmen möchten. Dies ist nur möglich, wenn Sie das identische Fach (hinsichtlich Abschluss und Bezeichnung des Studiengangs) bereits an einem anderen Hochschulort studiert haben (Ortswechsel) oder in einem ähnlichen Fach anrechenbare Leistungen (Scheine, ECTS-Punkte) erworben haben (Quereinstieg).
Bitte beachten Sie: Sollten Sie einen andernorts begonnenen modularisierten Studiengang (z.B. Bachelor, modularisiertes Lehramt) in einem höheren Fachsemester an der LMU fortsetzen wollen, handelt es sich stets um einen Quereinstieg! Dies gilt auch dann, wenn Ihr andernorts begonnenes Studium hinsichtlich Abschluss, Bezeichnung des Studiengangs und Umfang der ECTS-Punkte identisch ist!
Für Ortswechsler:
- Wenn Sie ein an der LMU zulassungsfreies Fach in einem höheren Fachsemester weiterstudieren wollen, können Sie sich sich mit dem Nachweis, dass Sie das identische Fach bereits an einem anderen Ort studiert haben (i.d.R. über das Studienbuch), innerhalb der vorgesehenen Frist einfach immatrikulieren.
Für Angehörige eines EU/EWR Staates gilt: Sie müssen sich form- und fristgerecht beim Referat für Internationale Angelegenheiten bewerben. Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie die Termine der Immatrikulation. - Wenn Sie ein an der LMU zulassungsbeschränktes Fach in einem höheren Fachsemester weiterstudieren wollen, müssen Sie sich in Ihr nächsthöheres Fachsemester bewerben. In einigen Studiengängen ist die Zulassung in einem höheren Fachsemester aufgrund fehlender freier Studienplätze eher unwahrscheinlich. Dafür wurde die Möglichkeit des Studienplatztausches geschaffen.
- Wenn Sie an der LMU ein Fach weiterstudieren wollen, das ein Eignungsfeststellungsverfahren oder einen anderweitigen Eignungstest durchführt, müssen Sie sich in jedem Fall form- und fristgerecht zu diesem Eignungsfeststellungsverfahren anmelden und ggf. auch an dem Verfahren teilnehmen. Dies gilt auch, wenn Sie in Ihrem bisherigen Studium bereits weit fortgeschritten sind!
Für Angehörige eines EU/EWR Staates gilt: Sie müssen sich zusätzlich form- und fristgerecht beim Referat für Internationale Angelegenheiten bewerben.
Für Quereinsteiger:
Für Sie gelten dieselben Regeln wie für die Ortswechsler. Einziger wesentlicher Unterschied: Sie benötigen, um Ihr Studium in einem höheren Fachsemester fortsetzen zu können, für jedes Studienfach einen sog. „Semesteranrechungsbescheid“ des Prüfungsamtes, das an der LMU für dieses Fach zuständig ist. Mittels eines Semesteranrechnungsbescheides werden Ihre bisher in einem anderen Studiengang erbrachten Leistungen in Semester umgerechnet. Der Semesteranrechnungsbescheid ist die Voraussetzung dafür, dass Sie sich ordnungsgemäß immatrikulieren (bei zulassungsfreien Fächern und Fächern mit Eignungsfeststellungsverfahren) bzw. sich formgerecht in ein höheres Fachsemester bewerben können.
