Wechsel des Studiengangs / des Studienfachs
In zulassungsbeschränkten Studiengängen bzw. -fächern kann ein Wechsel nur nach vorheriger Zulassung erfolgen. Die Frist für die Antragstellung auf Fachwechsel entspricht hier dem auf dem Zulassungsbescheid angegebenen Einschreibetermin.
Vorzulegende Unterlagen
- Sollten Sie bereits Studienunterlagen für das Semester erhalten haben, für das Sie den Fachwechsel bzw. Studiengangwechsel beantragen, sind diese bei Durchführung in der Studentenkanzlei zurückzugeben!
- Studienausweis
- Bei bundesweit oder örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen zusätzlich: Zulassungsbescheid der Stiftung für Hochschulzulassung (vormals ZVS) bzw. Universität
- Bei Studiengängen mit Eignungsfeststellungsverfahren zusätzlich: Zulassungsbescheid der zuständigen Fakultät.
- Bei Studienfachwechsel (Lehramt und M.A.) in ein höheres Fachsemester: Anrechnungsbescheid des zuständigen Prüfungsamtes
- Bei Nebenfachwechsel (M.A.): Semestereinstufungsbestätigung des Department/Instituts, Bestätigung des Magisterprüfungsamtes, wenn eine Genehmigung gemäß der Magisterprüfungsordnung für den Nebenfachwechsel erforderlich ist.
- Für die Umschreibung in ein Zusatzfach, zu einer Ergänzungsprüfung oder in ein Postgraduierten- oder Promotionsstudium sind weitere Nachweise und Voraussetzungen erforderlich!
Der Antrag auf Studiengang-/Studienfachwechsel ist grundsätzlich persönlich in der Studentenkanzlei zu stellen!
Die Beiträge für das Studentenwerk für das beantragte Semester, müssen auf dem Konto der Zahlstelle der LMU verbucht sein.
Eine Umschreibung nach bestandener Abschlussprüfung kann erst nach erfolgter Prüfungsmitteilung durch das jeweilige Prüfungsamt durchgeführt werden!
Unter Online-Selbstbedienungsfunktionen können Sie den aktuellen Stand Ihres Beitragskontos einsehen.
