
Die Rückmeldung (Anmeldung zum Weiterstudium) beantragen die Studierenden durch die fristgerechte Überweisung der für das folgende Semester fälligen Beiträge (Studienbeitrag und Grundbeitrag)!
Eine persönliche Rückmeldung ist in der Regel nicht erforderlich.
Ausnahme: beachten Sie bitte die Ausführungen hinsichtlich der Beitragspflicht bei gleichzeitiger Immatrikulation an zwei Hochschulen im Rahmen von Lehramtsstudiengängen.
Beachten Sie im Zusammenhang mit der Rückmeldung bitte auch die Bestimmungen hinsichtlich des Krankenversicherungsnachweises.
Hinweis für die Rückmeldung: Frist und Informationsblatt
Benutzen Sie bitte unbedingt auch vor Zahlung Ihrer Beiträge die Online – Selbstbedienungsfunktion zur Abfrage Ihres Beitragskontostandes.
Sie können auch überprüfen ob Ihre Rückmeldung erfolgt ist, oder ob Hinderungsgründe entgegensprechen.
ACHTUNG: Wenn Ihr Konto noch ein Guthaben aus vergangenen Semestern aufweist, vermindern Sie bitte den Betrag, den Sie an uns überweisen oder einzahlen, entsprechend (s. Beitragskonto: noch zu zahlender Betrag)!