
Aufgrund der Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 werden in Bayern gemäß Art. 71 i.V.m. Art. 101 Abs. 1 BayHSchG seit Sommersemester 2007 Studienbeiträge erhoben. Das Nähere, insbesondere zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge hat die Universität durch die Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen an der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 9. August 2006, in der Fassung der Änderungssatzung vom 24. Juli 2009 geregelt.
Die LMU berichtet jährlich über die Verwendung der Studienbeiträge. Die entsprechenden Einnahmen werden den gesetzlichen Vorgaben gemäß für die Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt.