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Gebühren und Beiträge

Unter Online-Selbstbedienungsfunktionen können Sie den aktuellen Stand Ihres Beitragskontos einsehen, und ggf. eine Bestätigung über bezahlte Beiträge ausdrucken.

Achtung: Nur für bereits exmatrikulierte Studierende:

Sollte auf Ihrem Beitragskonto noch ein Guthaben (Ist_Betrag) vorhanden sein, können Sie mit diesem

(Die Rücküberweisung erfolgt nach Prüfung durch die Studentenkanzlei).
Bitte Überprüfen Sie vorher unter Online-Selbstbedienungsfunktionen aktuellen Stand Ihres Beitragskontos!

Sollte es sich um eine Studienbeitragsrückzahlung handeln, müssen Sie einen gesonderten Antrag im Sachgebiet 5 - Studienbeiträge stellen.

Verantwortlich für den Inhalt: III.2