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LMU-Senat verabschiedet Satzung zur Erhebung von Studienbeiträgen

München, 01.08.2006

Das Bayerische Hochschulgesetz sieht vor, dass die staatlichen Hochschulen ab dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge einführen. Der Senat der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München hat in seiner letzten Sitzung die Satzung verabschiedet, die im gesetzlichen Rahmen Details zu Höhe, Erhebung und Verwendung der Beiträge an der LMU regelt. Das LMU-Modell für die Erhebung von Studienbeiträgen sieht bei der Beitragshöhe zwei Stufen vor und beteiligt die Studierenden paritätisch bei der Entscheidung über die Verwendung der Mittel.

Für die Studierenden der größten bayerischen Hochschule gibt es eine Übergangsfrist. Sie müssen zwei Semester (Sommersemester 2007 und Wintersemester 2007/08) nur 300 Euro Studienbeiträge bezahlen. Danach werden pro Semester 500 Euro fällig. „Mit diesem Stufenmodell wollen wir die Belastung für die Studierenden gerade zu Beginn der Einführung ein wenig abfedern“, so LMU-Rektor Professor Bernd Huber. Deshalb erstatten wir auch Studenten, die nur noch ein oder zwei Semester an der LMU studieren, nach ihrem Abschluss die gezahlten Beiträge.“

Die erhobenen Mittel werden ausgegeben, um die Studienbedingungen an der LMU zu verbessern. Da der Bedarf vor allem in den 18 Fakultäten der LMU anfällt, werden höchstens 25 Prozent der Mittel für zentrale Projekte verwendet etwa für die Zentrale Universitätsbibliothek. 75 Prozent der Mittel stehen den Fakultäten zur Verfügung. Damit die Beiträge auch im Sinne der Studierenden ausgegeben werden, werden auf Fakultätsebene sowie auf zentraler Ebene Kommissionen eingesetzt, die Vorschläge zur Verwendung der Mittel erarbeiten. In diesen Kommissionen sind zur Hälfte Studierende vertreten.

Neben Härtefallregelungen, nach denen Studierende von der Beitragspflicht befreit werden können, sieht die Satzung auch eine so genannte Bestenregelung vor. Die erfolgreichsten zehn Prozent eines Jahrgangs werden rückwirkend von den Studienbeiträgen befreit. „Das soll ein Ansporn sein für unsere Studierenden und ein Anreiz für besonders Leistungswillige, zu uns an die LMU zu kommen“, betont Rektor Huber.

Die Satzung wird demnächst hier veröffentlicht.