Gewerbliche Vermietungen
Gewerbliche Vermietungen:
- Hörsäle und Veranstaltungsräume:
Es gibt die Möglichkeit, im Bereich der LMU Hörsäle und Seminarräume für
- wissenschaftliche Veranstaltungen und Tagungen
- und sonstige der Bildung dienende Veranstaltungen
anzumieten, sofern diese im Interesse der Hochschule sind.
Zuständig istim Bereich des Stammgeländes (Geschwister-Scholl-Platz 1, Schellingstr. 3,5,7,9, Schellingstr. 4, 10, 12, Amalienstr. 52, 54, 83, Prof.-Huber-Platz 2, Leopoldstr. 13, Ludwigstr. 28, 29, 31, 33), der Theresienstraße, Oettingenstraße, Richard-Wagner-/ Luisenstraße:
das Referat IV.2,
(Hörsaalvergabe, Herr Müller, Tel. 2180 - 36 78)im Bereich der Butenandtstraße (Großhadern), Großhaderner Straße (Planegg):
das Referat IV.4,
(Frau England, Tel. 2180 - 79156)im Bereich der Physiologischen Institute (Goethestr. 29, 31, 33, Pettenkoferstraße 12, 14, Schillerstraße 42, 44):
das Referat IV.3,
(Herr Christ, Tel. 2180 - 75261), (Schillerstr. 42-44, 80336 Mü.)Für alle anderen Gebäude können derartige Hörsaalvermietungen unmittelbar beim Referat IV.1 (Herr Werner, Tel. 2180-2001) beantragt werden.
Hierbei darf der Lehr- und Forschungsbetrieb der Hochschule nicht beeinträchtigt werden.
Eine Vermietung für parteipolitische oder der freiheitlich demokratischen Grundordnung widersprechende Veranstaltungen ist nicht möglich!
Über die Anträge wird im Einzelfall entschieden. Wir bitten dazu, das Formblatt "Antrag auf Hörsaalvermietung" auszufüllen und an die jeweils zuständige Stelle zu schicken.
Die Miete samt Unkostenpauschale (für Heizung, Beleuchtung, usw.) richtet sich dabei nach der technischen Ausstattung sowie der Art und Größe des Raumes.
- Filmaufnahmen:
Im Wesentlichen gelten bei beabsichtigten Filmaufnahmen im Bereich der LMU ähnliche Voraussetzungen wie bei der Anmietung von Hörsälen und Veranstaltungsräumen.
Hier ist eine angemessene Nutzungsentschädigung zu entrichten.
Die Höhe dieser Nutzungsentschädigung richtet sich dabei nach der Art und dem Umfang der Filmaufnahmen.
Im Falle eines konkreten Antrags bitten wir, das Formblatt "Antrag auf Drehgenehmigung" auszufüllen und an die jeweils zuständige Stelle (wie oben bei "Hörsaalvermietungen") zu schicken.
- Gewerbeimmobilien:
Innerhalb der Gebäude der LMU gibt es gewerbliche Vermietungen. Dabei handelt es sich meist um Läden, wie z.B. Buchhandlungen und Copy - Shops, sowie um Gaststätten.
Sofern Neuvermietungen anstehen, werden sie hier unter Service angeboten.
Eine dauerhafte Vermietung von sonstigen Räumen der LMU an Dritte ist aufgrund der vorherrschenden Raumnot im Allgemeinen nicht möglich!
Zuständig ist hier Herr Werner, Referat IV.1, Tel. 089 / 21 80 - 20 01
