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Bauangelegenheiten

Arten von Baumaßnahmen:

Im Staatlichen Haushaltsrecht gibt es 3 Arten von Baumaßnahmen:

  1. Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen ("Bauunterhalt")
    Zu dieser Gruppe gehören zunächst alle baulichen Maßnahmen, die weniger als 25.000 € kosten.
    Daneben gehören auch Maßnahmen zu dieser Gruppe, die - unabhängig von der Kostenhöhe - dazu dienen, das Gebäude und die dazugehörenden technischen Anlagen zu erhalten bzw. zu erneuern. Im Wesentlichen handelt es sich also um Reparaturen und Sanierungen.
  2. Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten ("Kleine Baumaßnahmen")
    Hierunter fallen alle Maßnahmen mit Gesamtkosten bis einschließlich 1 Mio. €, durch die bestehende Gebäude in ihrem Bestand oder infolge einer neuen Nutzung wesentlich verändert werden. Dies gilt auch für baugebundene technische Anlagen (z.B. Lüftungen, Aufzüge)
  3. Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten ("Große Baumaßnahmen")Große Baumaßnahmen sind bauliche Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1 Million €, durch die im Wesentlichen neue Gebäude geschaffen oder bestehende Liegenschaften in ihrer Substanz verändert werden, so z.B. Umbau infolge neuer Zweckbestimmung, geänderter gesetzlicher Anforderungen (z.B. Brandschutz), neuer Forschungsschwerpunkte u.ä.
  4. Zuständigkeit
    Für Baumaßnahmen ist die grundbesitzverwaltende Dienststelle des jeweiligen Gebäudes zuständig. Diese wird aufgrund der VV Nr.1.1.2 zu Art. 64 BayH0 bestimmt.
    Demnach ist die LMU grundbesitzverwaltende Dienststelle für Gebäude, die sie ausschließlich nutzt sowie für gemeinsam mit anderen Dienststellen des Freistaates Bayern genutzte Gebäude, wenn sie den größeren Nutzflächenanteil besitzt.
    Durchgeführt werden die Baumaßnahmen in unserem Bereich i.d.R. vom Staatlichen Bauamt München 2 – Hochschulbau -.
  5. Gesetzliche Grundlagen
  • Art. 24 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) einschließlich Verwaltungsvorschriften (VV)
  • Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern im Zuständigkeitsbereich der Staatsbauverwaltung (RLBau)