print

Links und Funktionen
Sprachumschaltung

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Schwerbehinderte Beschäftigte

Schwerbehinderte Beschäftigte stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz (insbesondere SGB IX). Zu diesem Schutz sind Fürsorgerichtlinien erlassen worden, die auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung heruntergeladen werden können.

Eine Verpflichtung des/der schwerbehinderten Beschäftigten zur Offenlegung der Schwerbehinderteneigenschaft besteht nicht. Die Dienststelle kann ihrer erhöhten Fürsorgepflicht jedoch nur dann Rechnung tragen, wenn der/die schwerbehinderte Beschäftigte seine/ihre festgestellte Schwerbehinderteneigenschaft mitteilt.

Auskünfte und Unterstützung erteilen Ihnen gerne


Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson im Personaldezernat, wenn Sie darüber hinaus Fragen haben.