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Altersteilzeit

Beamtinnen und Beamten kann ab Vollendung des 60. Lebensjahres (Schwerbehinderte ab Vollendung des 58. Lebensjahres) Altersteilzeit gewährt werden, wenn keine dringenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Es gibt die Möglichkeit, Altersteilzeit im Blockmodell oder im Teilzeitmodell zu wählen.

Wissenswertes finden sie im Informationsblatt für Altersteilzeit des Personaldezernats sowie in der Broschüre, die auf der Seite der bayerischen Staatsregierung heruntergeladen werden kann.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson im Personaldezernat, wenn Sie darüber hinaus Fragen haben.