Aufgaben
Die Aufgaben des Betriebsarztes sind im Arbeitssicherheitsgesetz, § 3, festgelegt. Diese sind insbesondere:
- Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes
- Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
- Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen
- Motivation der Beschäftigten, den Arbeitsschutz einzuhalten
- Beratung zum Mutterschutz
- Verbesserung und Durchsetzung des Hautschutzes
- Verabreichung von beruflich erforderlichen Schutzimpfungen
- Beratung und Untersuchung von Beschäftigten, die einen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und ihrer beruflichen Tätigkeit sehen.
