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Aufgaben

Die Aufgaben des Betriebsarztes sind im Arbeitssicherheitsgesetz, § 3, festgelegt. Diese sind insbesondere:

  • Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes
  • Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
  • Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen
  • Motivation der Beschäftigten, den Arbeitsschutz einzuhalten
  • Beratung zum Mutterschutz
  • Verbesserung und Durchsetzung des Hautschutzes
  • Verabreichung von beruflich erforderlichen Schutzimpfungen
  • Beratung und Untersuchung von Beschäftigten, die einen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und ihrer beruflichen Tätigkeit sehen.